ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN RENTEO

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Die vorliegenden Bedingungen werden zwischen der Firma "RENTEO", eine Société par Actions Simplifiée (vereinfachte Aktiengesellschaft) mit einem Kapital von 123.000 Euro und Sitz in PONTS (50300) – ZA du MAUDON, eingetragen in das Handelsregister von COUTANCES unter der Nummer 903 537 710, - nachfolgend "RENTEO", und den Personen, die Zugriff auf die Dienste wünschen, die auf der Smartphone-/Tablett-App oder der RENTEO Internetseite (nachfolgend die "App") angeboten werden, nachfolgend die "Fahrzeugeigentümer", abgeschlossen (RENTEO, die Nutzer und die Fahrzeugeigentümer werden nachfolgend die "Partei/en" genannt).
Gegenstand der App ist, eine Verbindung zwischen den Nutzern und Fahrzeugeigentümern, die exklusiv ihre Fahrzeuge auf der Seite www.renteo.eu zur Mietung anbieten, herzustellen.
Die Nutzer sind Verbraucher oder Geschäftsleute. Nur Nutzer als natürliche Personen, die zu privaten Zwecken oder für Zwecke, die keine kommerzielle, gewerbliche, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeit darstellen, handeln, werden als "Verbraucher" angesehen.

1.2 Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen dienen zur Definition der Nutzungsbedingungen der App durch die Nutzer sowie der Bedingungen für die Miete zwischen dem Fahrzeugeigentümer, bei dem es sich um RENTEO handeln kann, und dem Nutzer.
Sie machen vorher geltende Bedingungen ungültig und ersetzen diese. RENTEO behält sich die Möglichkeit vor, jederzeit diese allgemeinen Nutzungsbedingungen anzupassen, zu ändern oder zu aktualisieren. Auf jeden Fall handelt es sich bei den geltenden allgemeinen Bedingungen um die, die am Tag der Nutzung der App in Kraft sind.
Die Nutzung der App bedeutet die vollständige und vorbehaltlose Annahme durch den Nutzer zu den nachfolgend aufgeführten Vorschriften ebenso wie zu den Mietbedingungen von RENTEO bei Ausschluss aller anderen Dokumente, wie Prospekte, Werbekataloge, Beschreibungen der von RENTEO oder den Fahrzeugeigentümern angebotenen Dienste, die nur zu Informationszwecken dienen.
Mit der Bestätigung der Reservierung eines gemieteten Fahrzeugs wird auch die vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Bedingungen durch den Nutzer bestätigt. Die Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Bedingungen dürfen ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Parteien nicht durch gegenteilige Bestimmungen geändert werden.
Wenn eine der Parteien zu einem bestimmten Moment nicht eine der vorliegenden Bedingungen geltend macht, kann dies nicht als ein gültiger Verzicht auf eine spätere Geltendmachung ausgelegt werden. Die Annullierung einer Klausel dieser allgemeinen Bedingungen beeinflusst nicht die Gültigkeit der allgemeinen Bedingungen als Ganzes.

1.3 Wenn das gemietete Fahrzeug einem anderen Fahrzeugeigentümer als RENTEO gehört, beschränkt sich die Tätigkeit von RENTEO auf die Vermittlung und RENTEO kann keinesfalls als Erbringer der vom Fahrzeugeigentümer auf der App angebotenen Dienste angesehen werden und ist nicht für die Verpflichtungen verantwortlich, die den Fahrzeugeigentümern obliegen und mit dem Fahrzeugmietservice  einhergehen. In diesem Sinne geben die Seiten, auf denen die Fahrzeuge zum Mieten angeboten werden, ausdrücklich an, ob RENTEO der Fahrzeugeigentümer ist oder nicht.
Gemäß Artikel L. 115-1-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) hat der Nutzer Zugriff auf vorvertragliche obligatorische Informationen über die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen, insbesondere was die Eigenschaften des Dienstes, der geographische Standort des Fahrzeugs, die Verfügbarkeit des Fahrzeugs, den Mietpreis, die Zahlungsmodalitäten, die allgemeinen und besonderen Mietbedingungen und das Stornierungsrecht angeht. Weiterhin muss der Nutzer vor jeder Anmietung einen gültigen Personalausweis und einen gültigen Führerschein übermitteln. Die Übertragung dieser Dokumente stellt eine endgültige Bestellung dar. Weiterhin können zusätzliche Dokumente über Fahrzeugeigentümer-Datenblätter angefordert werden. 
Da jedoch die Fahrzeugeigentümer RENTEO mit der Verwaltung der über die App ausgeführten Reservierungen beauftragt haben, verpflichtet sich der Nutzer, den allgemeinen Bedingungen zu entsprechen und sich bezüglich jeder Frage zur Ausführung des Vertrages direkt an RENTEO unter den Kontaktdaten zu wenden, die in Artikel 13 der vorliegenden Bedingungen angegeben sind.

2. ANMELDUNG BEI, VERBINDUNG MIT UND NUTZUNG DER APP

2.1 Um die App zu nutzen, geht der Nutzer auf die Internetseite oder lädt die Smartphone-/ Tablet-App herunter.
Der Nutzer installiert die Smartphone-/Tablet-App durch Verbindung über sein Gerät mit einem App-Store (zum Beispiel Apple Store für Mobiltelefone der Marke Apple oder Google Play für Android-Mobiltelefone).
Die Smartphone-/-Tablet-App sowie alle Dienste, die diese enthält, sind nur über Geräte mit folgenden Betriebssystemen optimal zugänglich: Android Version 5.0 und höher  - IOS Version 9.X, iPhone 7 und höher sowie Windows-Telefon.

2.2 Um auf die angebotenen Dienste zuzugreifen, muss sich der Nutzer anmelden, bzw. wenn er bereits angemeldet ist, muss er sich mit der App durch Angaben in den zu diesem Zweck vorgesehenen Feldern verbinden.
Er verpflichtet sich, das Anmeldeformular unter Beachtung der Eingabe der erforderlichen, vollständigen und genauen Daten auszufüllen. Der Nutzer muss folgende Informationen angeben:
Name, Vorname, Mail-Adresse, Telefonnummer, Passwort. Um Fehler zu vermeiden, hat der Nutzer die Möglichkeit, seine E-Mail-Adresse sowie seine Telefonnummer vor endgültiger Bestätigung der Bestellung zu kontrollieren.
Es können noch weitere Informationen vom Nutzer eingegebenen werden, falls von ihm gewünscht, insbesondere in einem Feld "zu kontaktierende Person".
Eine Kopie eines Personalausweises kann zu Nachweiszwecken für die Ausübung eines Zugriffs-, Korrektur- oder Einspruchsrechts gespeichert werden, sowie auch für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und insbesondere der Führerschein.
Auf jeden Fall ist der Nutzer für die auf seinem Anmeldeformular und bei der Reservierung erfassten Informationen verantwortlich. Im Falle eines Fehlers kann weder RENTEO noch der Fahrzeugeigentümer für entstandene Mängel bei der Bearbeitung der Reservierung und/oder der Bereitstellung der Dienste aufgrund einer Verletzung des vorliegenden Artikels durch den Nutzer verantwortlich gemacht werden.
Der Nutzer erklärt befugt zu sein, den vorliegenden Vertrag abzuschließen und insbesondere über einen gültigen und zum Fahren der gemieteten Fahrzeuge geeigneten Führerschein zu verfügen und in dieser Hinsicht zum Zeitpunkt der Anmeldung über 21 Jahre zu sein.
Der Nutzer verpflichtet sich, kein anderes Account zu erstellen oder zu nutzen, als das, das er ursprünglich erstellt hat, ob unter seiner eigenen Identität oder der Dritter.

2.3 Sofern diese Funktion dem Nutzer den RENTEO Dienst optimal ermöglicht, wird ihm dringend empfohlen, den Empfang von Push-Mitteilungen seitens RENTEO zu gestatten.
Diese eventuellen, von RENTEO versandten Push-Mitteilungen werden sich nur auf die Verwaltung der Anmietung reservierter Fahrzeuge bei Ausschluss jeder kommerziellen Werbung beschränken.

2.4 Die von der App vorgesehenen Informationen werden an den Nutzer übertragen und sind über ein Mobiltelefon oder einen Computer, auf dem die App heruntergeladen wurde, zugänglich.
Im Falle des Verlustes oder des Diebstahls des Mobiltelefons oder des Computers muss der Nutzer jede zweckdienliche Vorkehrung bei seinem Anbieter ergreifen, um seine Reservierung zu blockieren.
Auf jeden Fall wird dem Nutzer geraten, den Zugriff auf sein Mobiltelefon oder seinen Computer durch ein Passwort zu schützen und jede nützliche Versicherung für einen Verlust oder Diebstahl seines Geräts sowie für die Konsequenzen bezüglich der im vorliegenden Dokument vorgesehenen Mietleistungen abzuschließen.

2.5 Der Nutzer kann die App jederzeit aus welchem Grund auch immer wieder deinstallieren oder sich abmelden.
In gleicher Wiese kann RENTEO die App ohne Vorankündigung oder weitere Formalitäten oder eine Entschädigung für den Nutzer in folgenden Fällen deaktivieren:  1) auf eine gerichtliche Anordnung,  2) im Falle von höherer Gewalt, 3) bei Verletzung der allgemeinen Nutzungsbedingungen, 4) bei missbräuchlicher oder betrügerischer Nutzung der App durch ihn oder Dritte, die für ihn handeln.

3. SUCHE, RESERVIERUNG UND ZAHLUNG DES MIETFAHRZEUGES - SICHERHEITSLEISTUNG

3.1 Der Nutzer hat Zugriff auf eine Suchseite, auf der er den Ort auswählen kann, an dem er das Fahrzeug übernehmen möchte, die Eigenschaften des gewünschten Fahrzeugs (Vans usw.) sowie die gewünschten Verfügbarkeitsdaten. Der Nutzer hat dann Zugriff auf eine Seite mit Ergebnissen erhalten, die die Fahrzeugeigentümer anzeigt, die ein gemäß seiner Kriterien verfügbares Fahrzeug anbieten. Diese Ergebnisse werden in absteigender Reihenfolge der geographischen Nähe angezeigt.
Der Nutzer hat die Möglichkeit, auf jedes Ergebnis zu klicken, um Einzelheiten zu den Fahrzeugeigentümern und dem angebotenen Fahrzeug zu erfahren (Preis, Öffnungszeiten des Fahrzeugeigentümers, Dienste, die ihm zusätzlich zur Mietung angeboten werden, mögliche besondere praktische Modalitäten für die Übernahme und die Rückgabe der Fahrzeuge usw.).
Da die Eigenschaften der Dienste vom Fahrzeugeigentümer eingetragen werden, kann RENTEO nicht für mögliche Änderungen oder Fehler bezüglich ihrer Beschreibung haftbar gemacht werden, es sei denn, die wesentlichen Eigenschaften der Mietung des reservierten Fahrzeugs sind hiervon betroffen.
Bevor mit der Anfrage einer Fahrzeugreservierung fortgefahren wird, kann sich der Nutzer, sollte er dies wünschen, mit dem Fahrzeugeigentümer (per E-Mail oder Telefon, wenn der Eigentümer seine Nummer mitgeteilt hat) in Verbindung setzen, um von ihm zusätzliche Informationen zu den Eigenschaften und der Verfügbarkeit des Fahrzeugs oder den Mietbedingungen zu erfragen.

3.2 Der Nutzer reserviert ein Fahrzeug, indem er auf "Hier reservieren" klickt.
Er greift so auf eine Zusammenfassung der Anmietung des Fahrzeugs zu, das er gerade reserviert: Datum, Dauer, Fahrzeugtyp usw. Die Reservierung wird gemäß dem geltenden, in der App am Tag der Reservierung genannten Preis in Rechnung gestellt. Die Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich einschließlich aller Steuern, wobei die gültige Mehrwertsteuer die ist, die am Tag der Rechnungsstellung gilt.
Die Reservierungen sind vollständig und bar in Euro ausschließlich mit Bankkarte oder Banküberweisung zahlbar.

3.3 Der Nutzer führt die Zahlung seines Mietfahrzeuges auf der gesicherten Seite des Finanzpartners von RENTEO aus.
Der Nutzer kann die vollständige Zahlung des Mietfahrzeuges mit Bankkarte vornehmen. Er erhält eine E-Mail mit der Bestätigung seiner Online-Reservierung.
Der Fahrzeugeigentümer wird per E-Mail und/oder SMS über die Reservierung informiert.
Die effektive Zahlung der Reservierung durch den Nutzer formalisiert den abgeschlossenen Fernvertrag zwischen Nutzer und Fahrzeugeigentümer über RENTEO oder zwischen dem Nutzer und RENTEO fest und endgültig.
Dem Nutzer können weiterhin zusätzliche Summen im Falle des Abschlusses einer Versicherung belastet werden.
Im Rahmen der Bereitstellung der Verbindung zieht RENTEO eine Provision von dem vom Nutzer für die Dienste gezahlten Preis bezüglich seiner Handlung als Vermittler und Verwalter der App ab. Diese Provision gilt für jede vom Nutzer bei einem Fahrzeugeigentümer vorgenommene Anmietung.
Für direkt von RENTEO gemietete Fahrzeuge wird der Vermittlungsdienst nicht berechnet.  

Über seinen Partner, der die Verwaltung der Zahlungen übernimmt, MANGOPAY, stellt RENTEO die Verwaltung der Zahlungen in Verbindung mit den vorgenommenen Anmietungen, die durch einen Nutzer an einen Fahrzeugeigentümer vorgenommen werden müssen, sicher. Diese Zahlungen können beispielsweise den Mietpreis, die Kilometeranpassung für die Anmietung oder Entschädigungen für Kraftstoff betreffen. Sie können auch Geldstrafen betreffen, die von einem Nutzer aus einem anderen Grund im Rahmen des Mietvertrages gezahlt werden müssen. Der Zahlungsdienst kann nicht von RENTEO aufgrund der Begleichung von Bußgeldern oder der Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung jeglicher Art in Folge einer Streitigkeit zwischen dem Nutzer und dem Fahrzeugeigentümer gefordert werden.

3.4 Der Nutzer hat Zugriff auf eine Seite mit einer Zusammenfassung seiner Reservierung über eine ihm mitgeteilte Reservierungsnummer. Die Reservierungsnummer ist für den Nutzer notwendig, um das gemietete Fahrzeug beim Fahrzeugeigentümer zu übernehmen.
Der Nutzer erhält eine E-Mail mit der Reservierungsbestätigung, in der die Daten der gerade vorgenommenen Anmietung zusammen gefasst sind und in der ein Link zu den vorliegenden allgemeinen Bedingungen enthalten ist.
Es wird dem Nutzer geraten, die per E-Mail erhaltene Zusammenfassung seiner Reservierung auszudrucken. Tatsächlich ermöglicht ihm nur die Reservierungsnummer, die in dieser E-Mail oder der Reservierungsbestätigung auf seinem Mobiltelefon mit der App aufgeführt ist, den Erhalt der Informationen bezüglich seiner Reservierung. Diese Datenträger stellen weiterhin den Beweis der Reservierung durch den Nutzer und für den Vertrag, der die Parteien verbindet, dar.

3.5 Nach seiner Reservierung kann der Nutzer auf den Verlauf seiner aktuellen, abgeschlossenen und sogar stornierten Reservierungen zugreifen.

3.6 SICHERHEITSLEISTUNG
Um die Ausführung seiner Verpflichtungen zu garantieren, überweist der Nutzer an den Fahrzeugeigentümer einen Betrag in Euro, dessen Höhe auf der Reservierungsseite aufgeführt ist.
Diese Summe wird nicht verzinst und wird dem Nutzer nach Rückgabe des Fahrzeugs und Abzug möglicher noch fälliger Mietpreise sowie der Kosten für eine Instandsetzung aufgrund eines Fehlers des Nutzers bei der Nutzung des Fahrzeugs, der in dem am Tag der Rückgabe gemeinsam ausgestellten Protokoll festgestellt wurde, erstattet.

4. ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG EINER RESERVIERTEN ANMIETUNG

4.1 Durch den Nutzer.
Stornierungsbedingungen werden vom vermietenden Eigentümer festgelegt, wobei RENTEO folgende Stornierungslösungen vorschlägt:
Kulante Stornierungsbedingungen:
Stornierung bis 48h vor Übernahme des Fahrzeugs, Erstattung von 95 % des Reservierungsbetrages.
Stornierung innerhalb von 48h vor Übernahme des Fahrzeugs, keine Rückerstattung möglich.

Milde Stornierungsbedingungen:
Stornierung bis 7 Tage vor Übernahme des Fahrzeugs, Erstattung von 95 % des Reservierungsbetrages.
Stornierung 7 Tage bis 48h vor Übernahme des Fahrzeugs, Erstattung von 50 % des Reservierungsbetrages.
Stornierung innerhalb von 48h vor Übernahme des Fahrzeugs, keine Rückerstattung möglich.

Strenge Stornierungsbedingungen:
Stornierung bis 7 Tage vor Übernahme des Fahrzeugs, Rückerstattung von 95 % des Reservierungsbetrages.
Stornierung innerhalb von 7 Tagen nach Übernahme des Fahrzeugs, keine Rückerstattung möglich.

Eine Verspätung oder ein Nichterscheinen des Nutzers zur Übernahme des Fahrzeugs wird gemäß den Bestimmungen der Artikel 6.2 und 6.3 des vorliegenden Dokuments geregelt.

4.2 Durch den Fahrzeugeigentümer
Gemäß Artikel 6 hat der Fahrzeugeigentümer schließlich bei Übernahme des Fahrzeugs die Freiheit aus einem berechtigten Grund wie Trunkenheit des Nutzers, die Tatsache, dass die Person, die das Fahrzeug übernehmen möchte, nicht der Nutzer ist usw., die Anmietung  zurückzuweisen. In diesem Fall wird die Reservierung storniert. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung, wenn die Stornierung sich auf einer Nichteinhaltung der bei Anmietung von RENTEO vorgesehenen, erforderlichen Bedingungen begründet.

5. MITTEILUNG ZUM NICHTBESTEHEN EINES RÜCKTRITTSRECHTS

In Anwendung des Artikels L. 121-21 des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) hat der Nutzer grundsätzlich ein Rücktrittsrecht, das er innerhalb von 14 Tagen[1] ab dem Datum des Vertragsabschlusses ausüben kann.
Das Rücktrittsrecht kann jedoch in Anwendung des Artikels L. 121-21-8 desselben Gesetzes nicht für Verträge "1. zur Bereitstellung von vollständig vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausgeübten Leistungen, deren Ausführung nach ausdrücklicher gemeinsamer Vereinbarung des Verbrauchers und ausdrücklichem Verzicht auf sein Rücktrittsrecht" und für Verträge "12. für die Erbringung von Leistungen bezüglich der Residenz-Unterbringung, des Transports von Gütern, der Vermietung von Fahrzeugen, des Gastgewerbes oder von Freizeitaktivitäten, die zu einem bestimmten Datum oder einer bestimmten Zeit bereitgestellt werden müssen" ausgeübt werden.
Sofern die Dienste für eine bestimmte Zeit und für die Anmietung von Fahrzeugen bereitgestellt werden sollen, hat der Nutzer kein Rücktrittsrecht.
Auf jeden Fall gewährt RENTEO dem Nutzer, wie in Artikel 4.1 angegeben, die Möglichkeit zur Stornierung der Anmietung gemäß den vom Fahrzeugeigentümer gewählten Bedingungen.

6. ÜBERNAHME DER FAHRZEUGE – VERSPÄTUNG - RÜCKERSTATTUNG

6.1 Der Nutzer muss die Übernahme des Fahrzeugs an dem Ort, der vom Fahrzeugeigentümer angegeben wurde, bei dem die Anmietung erfolgte, persönlich sicherstellen.
Der Nutzer muss dem Fahrzeugeigentümer die RENTEO Reservierungsnummer vorlegen. Letzterer kann seinerseits die Vorlage eines Personalausweises und des Führerscheins fordern.

6.2 Im Falle einer Verspätung ist die Übernahme des Fahrzeugs grundsätzlich immer möglich, da die Anmietung für die ausgewählte Dauer erfolgt. Die Übernahme kann jedoch von den  Öffnungszeiten des Fahrzeugeigentümers abhängen. Folglich kann der Nutzer den Fahrzeugeigentümer und/oder RENTEO nicht bei einer Verspätung seinerseits oder der Unmöglichkeit einer Übernahme des Fahrzeugs verantwortlich machen. Eine Verspätung von 30 Minuten wird in diesem Rahmen toleriert. Auf jeden Fall kann die Verspätung nicht zu einer Verlängerung der Anmietung um eine entsprechende Zeit oder einer Reduzierung des vereinbarten Preises führen.

6.3 Sollte der Nutzer das Fahrzeug nicht übernehmen, bleibt die Vermietung für die ausgewählte Dauer bestehen. Wenn der Nutzer nach einer Dauer von zwei Stunden nicht erscheint, wird die Anmietung als storniert angesehen und die Stornierung aufgrund des Nutzers gibt kein Recht auf eine Rückerstattung.

6.4 Der Fahrzeugeigentümer übergibt dem Nutzer:
– die Fahrzeugschlüssel
– die Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung oder eine vorläufige Bescheinigung
– einen im gegenseitigen Einverständnis angefertigter Unfallbericht
– eine Unfallmeldung, eine Glasbruchmeldung, eine Meldung eines externen Ereignisses
– die Zulassungsbescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug, welches Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist, Eigentum des Fahrzeugeigentümers ist

– den  Mietvertrag, der den Standardzustand des Fahrzeugs enthält, zusammen mit den obligatorischen Signaleinrichtungen.
Bei Übergabe der Schlüssel und während der Vertragslaufzeit ist der Nutzer haftbar und passt auf das Fahrzeug auf.

6.5 Der Zustand des Fahrzeugs wird genauer im Protokoll über den Zustand des Fahrzeugs beschrieben, welches zwischen dem Fahrzeugeigentümer und dem Nutzer zum Zeitpunkt der Fahrzeugabfahrt ausgestellt wird.

Mit Unterzeichnung dieses Dokuments erkennt der Nutzer an, dass das Fahrzeug keine offensichtlichen Zeichen einer Beschädigung aufweist, in einem guten Betriebszustand ist und so ausgestattet ist, dass es den laut Straßenverkehrsordnung (Code de la route) festgelegten Vorschriften entspricht. Der Nutzer erkennt ebenfalls an, einwandfrei über die Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs sowie die Instandhaltungsbedingungen informiert worden zu sein. Dies wird so angesehen, dass er mit dem Fahrzeug zufrieden ist.
Folglich bestätigt der Nutzer, dass das Fahrzeug ihm in einem guten Funktionszustand mit einer Kopie des Kraftfahrzeugscheins, der Versicherung und einer Bescheinigung, dass das Fahrzeug die Vorschriften für den Transport von lebenden Tieren  einhält, übergeben wurde.

In diesem Sinne verpflichtet sich der Nutzer, innerhalb von 15 Minuten nach Abfahrt und später so schnell wie möglich alle Anomalien, die er bei der Nutzung des Fahrzeugs möglicherweise feststellt, mitzuteilen. Geschieht dies nicht, wird das Fahrzeug so angesehen, dass es in einem guten mechanischen Zustand übergeben wurde.

6.6 Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, der bei Abfahrt festgestellt wurde. Zu diesem Zweck füllt der Nutzer ein Datenblatt über den Zustand des Fahrzeuges bei Abfahrt und bei Rückgabe in Anwesenheit des Fahrzeugeigentümers aus.

Im Falle einer Abweichung muss der Nutzer gegebenenfalls die Kosten für die Wiederinstandsetzung tragen, die der Eigentümer in diesem Rahmen vollständig oder teilweise von der Sicherheitsleistung in Abhängigkeit der entstandenen Kosten abziehen kann.

Das Rückgabeprotokoll wird gemeinsam erstellt.

6.7 Im Falle einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs durch den Nutzer, und wenn diese Verspätung die Übergabe des Fahrzeugs an den nachfolgenden Nutzer verhindert, wird der verleihende Eigentümer dem Nutzer den Miettag im Rahmen eines entgangenen Gewinnes gemäß den mit dem Eigentümer vereinbarten finanziellen Bedingungen erstatten. Dem Nutzer wird in diesem Sinne eine Toleranzzeit von 30 Minuten gewährt.

Für den Fall, dass eine spätere weitere Vermietung vorgesehen ist, führt jede Verzögerung von über einer Stunde zur Berechnung eines Tages Vermietung gemäß den mit dem vermietenden Eigentümer vereinbarten Preisbedingungen.

7. FAHRZEUGNUTZUNGSBEDINGUNGEN - UNFÄLLE - DIEBSTAHL - REINIGUNG - VERSICHERUNG

7.1 Die Vermietung ist personenbezogen und nicht übertragbar. Der Nutzer verpflichtet sich, keine anderen Personen als er selbst bzw. die, die in diesem Vertrag angegeben sind, fahren zu lassen. Es wird um eine Kopie des gültigen Führerscheins für jeden Fahrer gebeten.

Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug mit größter Sorgfalt zu führen und alle Regeln der französischen Straßenverkehrsordnung (Code de la route) einzuhalten. Im Falle eines Bußgeldes aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung werden Verwaltungskosten in Höhe von 50 Euro hierfür in Rechnung gestellt. Der Nutzer verpflichtet sich, jede Geldstrafe, alle Rechtskosten bzw. andere Kosten, die aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs anfallen, unverzüglich zu bezahlen, damit keinesfalls nach dem Fahrzeugeigentümer gefahndet werden kann oder dieser behelligt werden kann.

Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Nichtbenutzung zu schließen und zu verriegeln und die Schlüssel aufzubewahren und sie keinesfalls im Fahrzeug zu lassen.

Der Nutzer verpflichtet sich, dass das Fahrzeug keinesfalls von einer Person unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren wird.

Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht zu verkaufen, zu belasten oder zu verpfänden und es nicht so zu behandeln, dass dies zum Nachteil des VERMIETERS wäre.

7.2 Der Kraftstoff geht zu Lasten des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet sich, vor Rückgabe des Fahrzeugs dieses voll zu tanken. Sollte er dem nicht nachkommen, kann der Eigentümer ihm die Vollbetankung zu einem Betrag von ca. 120€ in Rechnung stellen.

7.3 Sollte das Fahrzeug aus welchem Grund auch immer nicht mehr fahren, stellt der Fahrzeugeigentümer dem Nutzer innerhalb der Grenzen der Verfügbarkeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, mit dem der Service sichergestellt werden kann. Sollte es dem Fahrzeugeigentümer nicht möglich sein, den Ersatz des Fahrzeuges sicherzustellen, verpflichtet er sich für die Dauer des Stillstandes, sollte dieser nicht durch den Nutzer verursacht worden sein, die Rechnungsstellung auszusetzen.

Im Falle einer Panne verpflichtet sich der Nutzer, den Fahrzeugeigentümer zu warnen und Reparaturen erst mit Zustimmung des Eigentümers durchführen zu lassen. Es ist somit verboten, Reparaturen zu veranlassen.

Im Falle eines Unfalls muss der Nutzer den Fahrzeugeigentümer unverzüglich informieren. Zudem muss dem Fahrzeugeigentümer schnellstens und auf jeden Fall vor Ende des Mietvertrages ein Unfallprotokoll übermittelt werden.

Der Nutzer wird seine größtmögliche Sorgfaltspflicht anwenden und den Unfallbericht leserlich, ausführbar und mit der Unterschrift beider Parteien ausfüllen. Im Falle eines Unfalls ohne dritte Personen füllt der Nutzer den Bericht alleine aus.

Sollte dies nicht geschehen, ist es möglich, dass der Nutzer die Schäden, die der Fahrzeugeigentümer erlitten hat, selbst erstatten muss.

7.4 Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs wird der Nutzer die folgenden Bestimmungen befolgen:

• Unverzüglich (ausgenommen bei höherer Gewalt) den Diebstahl oder den versuchten Diebstahl bei der Polizei, sobald er davon Kenntnis erlangt, und dem Fahrzeugeigentümer melden.

• Dem Fahrzeugeigentümer die Schlüssel und Fahrzeugpapiere, die Abschrift des Mietvertrages und die Bestätigung der Diebstahlmeldung übergeben. Diese Formalität muss innerhalb von 24 Stunden nach Meldung des Diebstahls (ausgenommen bei höherer Gewalt) abgeschlossen sein.

Die Vermietung endet mit dem Datum der Übergabe der obigen Dokumente und Gegenstände an den Fahrzeugeigentümer.


7.5 Der MIETER verpflichtet sich, dass Fahrzeug innen und außen gereinigt zu übergeben. Sollte eine Reinigung notwendig sein, wird eine Pauschale von 200 Euro inkl. aller Steuern berechnet.

7.6 Der Fahrzeugeigentümer versichert das Fahrzeug selbst und belegt RENTEO lediglich die Einhaltung dieser Verpflichtung. Die Höhe des Selbstbehalts sowie die Bedingungen werden vom Eigentümer selbst festgelegt.

In diesem Sinne sind Sie normalerweise in folgenden Fällen nicht versichert:
- Wenn die Originalfahrzeugschlüssel nach Feststellung des Diebstahls nicht zurückgegeben werden können;
- bei Schäden am Fahrzeug, die zu Brandspuren, Zerstörungen im Inneren und an den oberen Teilen sowie unter dem Fahrzeug führen, sowie Schäden an der Pneumatik, den Radkappen und den Felgen;
- bei Trunkenheit am Steuer oder der Einnahme von Drogen und Medikamenten.
- Die Mitteilung falscher Informationen bezüglich der Identität oder der Gültigkeit Ihres Führerscheins;
- bei Schäden oder bei einem Verlust jeglicher Art von persönlichen Gegenständen, Objekten oder Tieren im Fahrzeug.

Auf jeden Fall kann das Account des Nutzers, der nicht den bei Mietung von RENTEO geforderten Bedingungen und/oder den Nutzungsbedingungen der App entspricht, gemäß Artikel 8.1 des vorliegenden Dokuments von RENTEO gelöscht werden.

8. VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTUNGEN

8.1 Verpflichtungen des Nutzers
Die App wird unter der Verantwortung des Nutzers verwendet. Unter diesen Bedingungen muss der Nutzer die App gemäß Bestimmung bei Einhaltung der von RENTEO festgelegten Vorschriften, die insbesondere in den vorliegenden Bedingungen aufgeführt sind, nutzen.
Sollte der Nutzer eine der in den vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Verpflichtungen nicht einhalten, behält sich RENTEO das Recht vor, jederzeit das Account des entsprechenden Nutzers unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche, die RENTEO möglicherweise fordern kann, zu löschen.
Der Nutzer ist für die IT-Sicherheit seines Geräts sowie insbesondere für mögliche Datenverluste und Sicherheitsausfälle, die sich aufgrund eines Virus oder von Softwarepiraterie ergeben können, verantwortlich.

8.2 Verpflichtungen von RENTEO
Da RENTEO Vermittler zwischen dem (den) Fahrzeugeigentümer(n) und dem Nutzer ist, übernimmt RENTEO keine Verantwortung bezüglich der Vermietung, die zwischen dem Nutzer und dem Fahrzeugeigentümer über die App abgeschlossen wird. In dieser Hinsicht ist RENTEO keinesfalls für die Beschädigung, den Verlust oder den Diebstahl des Fahrzeugs sowie der vorhandenen persönlichen Gegenstände des Letzteren haftbar.
RENTEO kann nicht haftbar gemacht werden, wenn sich eine Nichterfüllung oder ein Schaden aus einer missbräuchlichen Nutzung der App durch den Nutzer oder aus einem Fehler des Letzteren oder eines Dritten oder eines Falls höherer Gewalt, wie in Artikel 9 des vorliegenden Dokuments definiert, ergibt.
Ebenso ist RENTEO nicht für vorübergehende oder dauerhafte Schäden haftbar, die am Mobiltelefon des Nutzers verursacht werden, ebenso wenig wie für mögliche Verluste oder Schäden, die insbesondere in Folge des Zugriffs auf die App oder der Navigation in der App entstanden sind. Die Übertragung von Daten im Internet kann Fehler und/oder die Tatsache mit sich bringen, dass die App nicht immer verfügbar ist. RENTEO kann daher nicht für die Verfügbarkeit sowie die Unterbrechung des Online-Dienstes haftbar gemacht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass dem Nutzer auf jeden Fall empfohlen wird, den Zugriff auf sein Mobiltelefon durch ein Passwort zu schützen und eine entsprechende Versicherung für den Fall eines Verlustes oder des Diebstahls seines Gerätes abzuschließen.

8.3 Wenn die Fahrzeugeigentümer oder RENTEO in Folge eines Fehlers ihrerseits haftbar gemacht werden, gilt die Reparatur nur für direkte, persönliche und bestimmte Schäden, die der Nutzer erlitten hat.
Die Fahrzeugeigentümer und RENTEO weisen auf jeden Fall jegliche Haftung insbesondere in folgenden Fällen zurück:
- bei böswilligen Handlungen des Nutzers oder Dritter;
- bei Schäden, die sich aufgrund einer Nichteinhaltung der Regeln und Empfehlungen von RENTEO und der Fahrzeugeigentümer seitens des Nutzers ergeben, insbesondere der Regeln und Empfehlungen, die sich aus den bei der Vermietung durch RENTEO geforderten Bedingungen sowie den vorliegenden allgemeinen Bedingungen ergeben.

Der Nutzer verpflichtet sich, RENTEO und/oder den Fahrzeugeigentümer über jeglichen besonderen Inhalt zu informieren, der möglicherweise transportiert wird, und er muss den Wert transportierter lebender Tiere angeben, wenn dieser einen Betrag von  (…) € überschreitet.

9. HÖHERE GEWALT

Wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt - insbesondere aufgrund von Feuer, Überschwemmungen, Generalstreiks oder teilweisen Streiks, der Schließung von Unternehmen, aufgrund von Hindernissen bei der Fahrt, absichtlichen Schädigungen, Diebstahl, Änderungen der Regeln und Vorschriften, einer fehlenden Versorgung von Rohstoffen, von Unterbrechungen der Energieversorgung, Funktionsstörungen oder Unterbrechungen der Strom- oder Telekommunikationsnetze - der die Ausführung ihrer Verpflichtungen durch die Fahrzeugeigentümer und/oder RENTEO verhindert, wird der Vertrag sofort für die Dauer dieses Ereignisses ausgesetzt und die Parteien können nicht aufgrund der Nichtausführung ihrer Verpflichtungen oder der verspäteten Ausführung haftbar gemacht werden.

10. GEISTIGES EIGENTUM

Der gesamte Inhalt der App oder von jeglichen Werbeunterlagen (Illustrationen, Texte, Beschriftungen, Kennzeichnungen, Bildern, Videos) sind Eigentum von RENTEO oder werden von RENTEO mit Genehmigung der Inhaber der entsprechenden Rechte genutzt. Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung der App sowie die Erzeugung von Hypertext-Links ist verboten, ausgenommen wenn RENTEO vorher seine ausdrückliche Genehmigung hierzu gegeben hat.

11. GEOLOKALISIERUNG – PERSÖNLICHE DATEN

11.1 Geolokalisierung
Der Nutzer wird vom Fahrzeugeigentümer, sofern dieser RENTEO ist, darüber in Kenntnis gesetzt, dass er aus Sicherheitsgründen und für die Ausführung des Dienstes mit einem Geolokalisierungssystem ausgestattet werden kann.

11.2 Persönliche Daten
Da die Nutzung der App die vorherige Erstellung eines User-Accounts erfordert, erfasst und bearbeitet RENTEO persönliche Daten der Nutzer im Rahmen der Übernahme und Ausführung von Reservierungen für die Mietungen, die über die App erfolgen, im Hinblick auf die Verbindungen zu den Nutzern sowie für die Wahrung seiner kommerziellen Interessen, insbesondere zum Zwecke der Aufbewahrung von Nachweisen. Sofern dies für die Ausführung der Verpflichtungen des Fahrzeugeigentümers und/oder RENTEO erforderlich ist, überträgt RENTEO die persönlichen Daten der Nutzer an den Fahrzeugeigentümer, bei dem eine Reservierung erfolgt ist. Es wird jedoch betont, dass der Fahrzeugeigentümer diese Daten für keine anderen Zwecke als die Vermietung nutzt, ausgenommen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers.
Der Nutzer hat ein Recht auf Zugriff, Änderung, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden Daten gemäß dem französischen Datenschutzgesetz (loi française Informatique et Libertés) Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978. Um dieses Recht auszuüben, reicht es, sich mit RENTEO unter den Kontaktdaten in Verbindung zu setzen, die in Artikel 13 des vorliegenden Dokuments angegeben sind. Der Nutzer kann auf jeden Fall der Nutzung seiner persönlichen Daten widersprechen. Wie angeführt, ist die Nutzung der persönlichen Daten des Nutzers zu anderen Zwecken nur mit seiner Zustimmung möglich. Die Dateien, die Gegenstand der oben genannten Bearbeitungen sind, werden bei CNIL gespeichert.

12. VEREINBARUNG BEZÜGLICH DES NACHWEISES

Der Nutzer erkennt die Beweiskraft der von RENTEO durchgeführten Datensicherungen an, insbesondere wenn es sich um an ihn gerichtete Push-Mitteilungen und/oder E-Mails handelt.

13. GELTENDES RECHT – VERTRAGSSPRACHE – GERICHTSSTAND

Die Parteien vereinbaren, dass die vorliegenden Bedingungen und ihre Folgen gemäß französischem Recht geregelt werden. Die Sprache der vorliegenden Dokumente sowie für die Beziehungen zwischen den Parteien ist Französisch.
Der Nutzer als Verbraucher wird über die Möglichkeit eines herkömmlichen Schlichtungsverfahrens oder über jedes alternative Mittel zur Regelung von Meinungsverschiedenheiten im Falle eines Einwandes in Kenntnis gesetzt. Sollte innerhalb von 15 Tagen keine gütliche Einigung gefunden werden, steht es den Parteien frei, den Streitfall vor die zuständigen Gerichte zu bringen.

14. KONTAKTDATEN

Für jede Frage oder Beanstandung bezüglich der App, der Dienste, seiner Reservierung, seiner persönlichen Daten usw. kann der Nutzer sich mit RENTEO unter folgenden Kontaktdaten in Verbindung setzen:

E-Mail : infos@renteo.eu


Per Post: RENTEO - Za de Maudon - 50300 Ponts - Frankreich

 [1] Anmerkung des Übersetzers: Der hier im Französischen verwendete Begriff "jours francs" steht für ganze Tage. Wenn der Fristablauf jedoch auf einen Samstag oder Sonntag fällt, findet der nächste Werktag Anwendung.

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